Aufgaben

Sämtliche Pachtverträge, die Kirchengemeinden abschließen, müssen vom Kreiskirchenrat genehmigt werden. So sieht es das Kirchengesetz vor. Die Prüfung der Pachtverträge hat der Kreiskirchenrat an den Pachtausschuss delegiert, der von der Kreissynode gewählt wurde. Im Ausschuss werden ie Rahmenbedingungen geprüft: Scheint der Pachtzins zu hoch oder zu niedrig zu sein? Ist die Pachtlaufzeit angemessen? Sind ökologische Fragen bei der Auswahl des Pächters berücksichtigt worden? Ist der Rahmenvertrag zugrunde gelegt worden?

Der Pachtausschuss gibt eine Empfehlung ab und die Pachtverträge gehen zur Genehmigung zurück an den Kreiskirchenrat.

Mitglieder im Pachtausschuss

Gemeindebüromitarbeiterin

Gemeindebüromitarbeiterin,
Mitglied Pachtausschuss

gewählter Synodaler,
Mitglied Kreiskirchenrat,
Mitglied der Landessynode,
Mitglied Strukturausschuss,
Vorsitzender Pachtausschuss

gewählter Synodaler,
Mitglied Kreiskirchenrat,
Mitglied Pachtausschuss

gewählter Synodaler,
Mitglied Finanzausschuss,
Mitglied Pachtausschuss,
Mitglied AG Umweltarbeit

gewählter Synodaler,
Mitglied Pachtausschuss

gewählter Synodaler,
Mitglied Pachtausschuss,
Mitglied AG Zukunftswerkstatt
Stellv. GKR Vorsitzender Luchleben

berufene Synodale,
Mitglied Pachtausschuss

gewählter Synodaler,
Mitglied Pachtausschuss,
Mitglied AG Umweltarbeit