Aufgaben
Sämtliche Pachtverträge, die Kirchengemeinden abschließen, müssen vom Kreiskirchenrat genehmigt werden. So sieht es das Kirchengesetz vor. Die Prüfung der Pachtverträge hat der Kreiskirchenrat an den Pachtausschuss delegiert, der von der Kreissynode gewählt wurde. Im Ausschuss werden ie Rahmenbedingungen geprüft: Scheint der Pachtzins zu hoch oder zu niedrig zu sein? Ist die Pachtlaufzeit angemessen? Sind ökologische Fragen bei der Auswahl des Pächters berücksichtigt worden? Ist der Rahmenvertrag zugrunde gelegt worden?
Der Pachtausschuss gibt eine Empfehlung ab und die Pachtverträge gehen zur Genehmigung zurück an den Kreiskirchenrat.
Mitglieder im Pachtausschuss
Henning Hartmann
Handynummer | 0170 9143487 |
Titel | Dr. |
Position im Kirchenkreis | gewählter Synodaler, |
Dokumente zum Download:
- Empfehlungen Photovoltaik auf Kirchenland (Beschluss Synode Juni 2021) (44,7 KiB)
- Flyer Verpachtung Richtlinien Empfehlungen 2021 (668,8 KiB)
- Handreichung zur Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen.pdf (1,8 MiB)
- Handreichung Verpachten von kircheneigenen Nutzflächen Teil II.pdf (773,4 KiB)
- Positionspapier Gemeinwohlverpachtung.pdf (921,3 KiB)
- Flyer Fairpachten – Die Schöpfung bewahren.pdf (1,1 MiB)
- Handlungsempfehlung EKBO Solaranlagen auf Gebäuden.pdf (115,0 KiB)