Aufgaben

Sämtliche Pachtverträge, die Kirchengemeinden abschließen, müssen vom Kreiskirchenrat genehmigt werden. So sieht es das Kirchengesetz vor. Die Prüfung der Pachtverträge hat der Kreiskirchenrat an den Pachtausschuss delegiert, der von der Kreissynode gewählt wurde. Im Ausschuss werden ie Rahmenbedingungen geprüft: Scheint der Pachtzins zu hoch oder zu niedrig zu sein? Ist die Pachtlaufzeit angemessen? Sind ökologische Fragen bei der Auswahl des Pächters berücksichtigt worden? Ist der Rahmenvertrag zugrunde gelegt worden?

Der Pachtausschuss gibt eine Empfehlung ab und die Pachtverträge gehen zur Genehmigung zurück an den Kreiskirchenrat.

Mitglieder im Pachtausschuss

Henning Hartmann

Handynummer 0170 9143487
Titel Dr.
Position im Kirchenkreis

gewählter Synodaler,
Mitglied Kreiskirchenrat,
Mitglied Pachtausschuss

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