Was ist Kirchenasyl?

Kirchenasyl dient dem Schutz einer oder mehrerer Personen, die von Abschiebung bedroht sind. Ihre Abschiebung würde voraussichtlich eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bedeuten oder wäre mit nicht hinnehmbaren Härten verbunden. Mit dem Kirchenasyl soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgefordert werden, seine Entscheidung zu überprüfen. Um Zeit zu gewinnen, bis diese Überprüfung abgeschlossen ist, gewährt eine Kirchengemeinde den von Abschiebung bedrohten Personen einen zeitlich befristeten Schutz in geeigneten Räumlichkeiten. Der Gemeindekirchenrat spricht durch einen Beschluss das Kirchenasyl aus.

Der Gemeindekirchenrat

  • bildet sich eine Meinung aufgrund externer fachkundiger Beratung und beschließt die Aufnahme in das Kirchenasyl.
  • meldet in Absprache mit fachkundigen Berater*innen das Kirchenasyl bei den Behörden an und am Ende auch ab.
  • hat in einem „Realitätscheck“ geklärt, wie Begleitung, Finanzierung und Unterbringung zu gewährleisten sind und welche Personen wofür Verantwortung tragen.
  • kann mit mehreren Kirchengemeinden zusammenarbeiten, um sich die Aufgaben hinsichtlich Wohnung, Finanzen und Begleitung zu teilen.
  • erhält Unterstützung von der kreiskirchlichen Beauftragten im Kirchenkreis Prignitz und durch die synodale Arbeitsgruppe Flucht, Migration und Integration.

Jeder Fall ist unterschiedlich. Bei allen Unsicherheiten, akuten Fragen oder Problemen sind bitte umgehend Fachleute zu kontaktieren

Der Unterstützerkreis

  • trägt für einen regelmäßigen persönlichen und gemeindlichen Kontakt Sorge.
  • zahlt regelmäßig die besprochene Summe für den Lebensunterhalt aus und rechnet gemäß Zuschussregelung mit dem Kirchenkreis ab. Er wirbt Spenden, Kollekten und Zuschüsse ein.
  • informiert die Kirchengemeinde in Abständen über den Verlauf des Kirchenasyls.

Die kirchliche Beauftragte

  • steht im gesamten Prozess dem Gemeindekirchenrat und dem Unterstützerkreis für das Kirchenasyl zur Seite und achtet auf die Einhaltung der verabredeten Verantwortlichkeiten.

Der geeignete Wohnraum

  • befindet sich in kirchlichen oder durch die Kirchengemeinde angemieteten Räumlichkeiten.
  • verfügt über eine Internetverbindung sowie über Koch-, Wasch – und Duschmöglichkeiten.
  • hat eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten.

Die Bewegung im öffentlichen Umfeld

  • ist möglich. Kirchenasyl ist kein „Verstecken“. Dennoch muss es vertraulich behandelt werden. Je nach Situation werden Bürgermeister, Polizei oder Bürgerbüro informiert, nicht aber die Presse. Nach Erhalt eines Dokumentenersatzes können sich die in Schutz Genommenen im öffentlichen Umfeld bewegen. Reisen sollten allerdings nur in Absprache mit den Verantwortlichen unternommen werden. Es besteht Schulpflicht für die Kinder.

Bei notwendigen Arztbesuchen

  • ist zu beachten, dass keine Krankenversicherung besteht. Einige Ärzte behandeln ehrenamtlich. Hinweise und Informationen dazu vermittelt die AG Flucht und Migration des Kirchenkreises. Größere medizinische Eingriffe sollten nach Möglichkeit verschoben werden. Bei chronischen Krankheiten und Traumatisierungen kann in sorgfältiger Rücksprache mit den Fachleuten über das Aussetzen des Kirchenasyls beraten werden.

Die Finanzierung des Kirchenasyls

  • erfolgt in der Regel durch die kirchenasylgewährende Gemeinde.
  • wird vom Ev. Kirchenkreis Prignitz anteilig bezuschusst gemäß der aktuellen Zuschussregelung. Diese berücksichtigt die Lebensunterhaltskosten, je nach Einzelfall auch Miete und Nebenkosten oder andere Ausgaben.
  • wird ergänzt mit Kollekten und Spenden sowie durch die Zusammenarbeit mehrerer Kirchengemeinden.

Das Kirchenasyl ist beendet, wenn

  • das BAMF eine gültige Aufenthaltsgestattung erteilt.
  • Die Frist gemäß der Dublin III-Verordnung verstrichen und daher Deutschland zuständig ist, so dass keine Abschiebung innerhalb Europas mehr droht.
  • die schutzsuchende Person nach abschlägiger Entscheidung durch das BAMF das Kirchenasyl verlassen muss.
  • es Gründe gibt, das Kirchenasyl vorzeitig abzubrechen.

Dies soll einen ersten grundlegenden Überblick zum Kirchenasyl geben. Vor dem GKR-Beschluss sollte eine gründliche Beratung erfolgen. Weiterführende Informationen erhalten Kirchengemeinden auf der Internetseite des Kirchenkreises www.kirchenkreis-prignitz oder direkt bei:

Pfarrerin Verena Mittermaier
Flüchtlingsbeauftragte im Kirchenkreis Prignitz
Mobil 0151 59008660
E-Mail v.mittermaier@kirchenkreis-prignitz.de

Pfarrerin der Flüchtlingskirche für den Sprengel Potsdam,
Christine Schulz
Mobil 0160 670 18 18
E-Mail c.schulz@fluechtlingskirche.de

Externe Beratungsmöglichkeiten:

Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.,
aufenthalts- und sozialrechtliche Beratung für
Asylsuchende, Flüchtlinge und Menschen ohne Papiere
Mobil 0179 49 464 71
E-Mail beratung@kirchenasyl-bb.de
www.kirchenasyl-bb.de